Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz führen ab dem 01.01.2008 zu einer wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr. Da § 53a UrhG (Vorab Dokument) die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt regelt,
eine Auslieferung von Fernleih-Kopien in elektronischer Form an einen Besteller ist nur zulässig, wenn keine “offensichtlichen” Verlagsangebote (teure, sog. Pay-per-view-Angebote) vorliegen oder diese nicht “zu angemessenen Bedingungen” angeboten werden,
müssen die am Fernleihverkehr zunächst auf die elektronische Auslieferung verzichten. Aus diesem Grund können die Bibliotheken alle bestellten Fernausleihen nur noch Kopien als Papierausdruck zur Verfügung gestellt werden, die lokal abgeholt werden müssen. Dies bedeutet eine Schwächung des Bildungs- und Forschungsstandortes Deutschland.
Sie führt den in den letzten Jahren unter Aufwendung erheblicher öffentlicher Mittel geschaffenen Aufbau einer hochleistungsfähigen Infrastruktur für eine schnelle und kostengünstige Versorgung der Forschenden, Lehrenden und Studierenden mit vor Ort nicht vorhandener Literatur (teilweise) ad absurdum und blockiert die Weiterentwicklung und Modernisierung der bisher erreichten Dienstleistungsqualität . Die Lieferung und Bereitstellung von Kopien über die Fernleihe wird langsamer und aufwändiger. Die Alternative, die betreffenden Kopien über Verlage resp. kommerzielle Anbieter zu bestellen, verteuert die Beschaffung der entsprechenden Literatur.
Quelle: Zusammengefasst von der Pressemitteilung der UB Paderborn
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