Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig

26Jul07

YEAH!

Heise schreibt heute, dass das Amtsgericht Offenburg der Content-Mafia Staatsanwaltschaft untersagt hat, eine Provider-Anfrage wegen einer IP eines FileSharers zu stellen.

Hoffen wir mal, das es der Erste von vielen Rueckschlaegen gegen die Musikindustrie ist.

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